StuRa fordert Erhalt der Umzugsbeihilfe

In der Sitzung des Stadrats am 30.01.2019 sollte nach Vorlage der Stadtverwaltung die Umzugsbeihilfe der Stadt Dresden für Studierende abgeschafft werden: Dies betrifft alle Zuzüge ab dem 01.01.2019. Die Abschaffung soll rückwirkend für ein ganzes Jahr erfolgen. Besonders fragwürdig ist hierbei, dass die Stadtverwaltung den Beschluss bereits seit Jahresbeginn umsetzt, ohne dass der Stadtrat eine Aufhebung der Richtlinie veranlasst hat. Hier wird ganz klar einer demokratischen Entscheidung vorweggegriffen. Jedoch konnte der StuRa eine Vertagung bzw. Rücküberweisung des Themas in die Ausschüsse erreichen, so dass der Umgang mit der Umzugsbeihilfe weiter diskutiert werden kann.

Wenn du deinen Antrag mit der Unterstützung des StuRa einreichen willst, schaue auf diese Seite.


Historie

Die Beihilfe wurde seit 2003 an alle Studierenden gezahlt, welche im Vorjahr ihren Hauptwohnsitz nach Dresden verlegt hatten. Der Betrag von damals noch 250 Euro war bei ihrer Einführung 2003 als Steigerung der Attraktivität des Hochschulstandortes Dresden angedacht und entwickelte sich zunehmend als Unterstützung einer bedürftigen Gruppe. Die Bearbeitung der Anträge erfolgte seit Einführung durch das Studierendenwerk zum Stichtag 01.01. für das Vorjahr. 


Rechtliche Bewertung

Die Stadtverwaltung beruft sich in der Begründung des Antrags darauf, dass einerseits der Anreiz nicht mehr gegeben sei, weil durch Meldegesetz und Zweitwohnungssteuer eine ausreichende rechtliche Verbindlichkeit zur Ummeldung besteht – bzw. ein Anreizssystem zum gesetzeskonformen Verhalten nicht dem wirtschaftlichen Grundsatz entspricht. 

Im Weiteren wird angeführt, dass eine Ungleichbehandlung erfolgt, da nur Studierende im Wirkradius des Studierendenwerks mit Wohnsitz in Dresden eine Unterstützung erhalten. Dies ließe sich jedoch heilen, indem allen Zuziehenden im ersten Ausbildungsverhältnis eine entsprechende Hilfe gezahlt wird. 

Zu guter Letzt wird angeführt, dass eine Datenschutzverletzung vorliegen könnte, wenn das Studierendenwerk weiterhin die Anträge bearbeitet und entsprechende Datenabgleiche mit dem Melderegister durchführt – insbesondere bei der Bearbeitung für Nicht-Studierende. Dies ließe sich jedoch mit einem entsprechenden Gesetzesvorbehalt, bspw. durch eine Verordnung oder einer Erklärung der Beantragenden erfüllen.

Eine derart drastische Rechtsverletzung, welche eine sofortige Einstellung der Umzugsbeihilfe aus zwingenden rechtlichen Gründen nach sich zieht, liegt also nicht vor. Stattdessen könnte mit einigen wenigen Handgriffen eine weiterhin gültige Richtlinie erzeugt werden.


Alternative Verwendung der Mittel

Die Umwidmung der Mittel auf andere Maßnahmen, die die Attraktivität des Hochschulstandorts steigern, gestaltet sich zunächst schwierig, da ein großer Teil des studentischen Alltags in den Verantwortungsbereich des Landes fällt. Jedoch sind aus unserer Sicht folgende Maßnahmen zur Verwendung der ungefähr frei werdenden 750.000 Euro gut geeignet:

 

Fahrradverleihsystem

Bereits im letzten Jahr haben die DVB ein öffentliches Fahrradverleihsystem für Dresden als Ergänzung des ÖPNV ausgeschrieben. Damit soll das bestehende sz-bike-System erweitert und ersetzt werden. Unter der Marke MOBI sollen verschiedene multimodale Services gebündelt und eine Verknüpfung von Bahn und Bus, Bike- und Carsharing geschaffen werden. In der Ausschreibung sind einige Optionen für mehr Fahrräder, zur Ausweitung der flexiblen Rückgabe („Flexzone“) u.a. auf den Bereich Campus/Südvorstadt oder Lastenfahrräder vorgesehen. Durch Mittel für diese Optionen kann umweltfreundliche Mobilität gefördert und die Mobilität der Studierenden, etwa zwischen verschiedenen Gebäuden am Campus verbessert werden.

Link: https://ted.europa.eu/

 

Kulturticket

Ein Kulturticket gibt es bereits an vielen Hochschulstandorten in unterschiedlicher Ausgestaltung. In den meisten Fällen werden Verträge mit verschiedenen Kultureinrichtungen der Städte geschlossen, welche dann stark vergünstigt oder kostenlos von Studierenden besucht werden können. Eine Förderung in der Höhe dieser Summe bietet die Chance für eine weitreichende Deckung für ein solches Ticket und kann so die Kulturlandschaft Dresdens nachhaltig prägen.

 

Studentische Initiativen

Im Rahmen eines Wettbewerbs für studentische Initiativen können Ideen zur Verbesserung studentischen Lebens in Dresden gesammelt werden. Ein Komitee mit Vertreter:innen von Stadt und den Studierendenvertretungen könnte gemeinsam darüber befinden, welche Projekte in welcher Höhe gefördert werden.


Was macht der StuRa? Was kann ich tun?

Wir stehen als StuRa mit allen Fraktionen im Stadtrat in Kontakt, die der weiteren Behandlung der Umzugsbeihilfe zugestimmt und damit eine sofortige Abschaffung zunächst verhindert haben. Im Weiteren haben wir ein Ersatzformular organisiert, alle Infos dazu, findest du hier. Die Formulare werden bei uns im StuRa gesammelt und am 28.02.2020 um 16 Uhr der Stadt zur Bearbeitung übergeben, begleite uns gern mit ins Rathaus!

Außerdem gibt es eine Umfrage, bei der du darüber abstimmen kannst, was dir die liebste Option wäre, wenn die Mittel umgewidmet werden sollten.


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